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Katzenferien

Wer verreist, der wünscht sich natürlich auch schöne Ferien für seine Mieze und hofft darauf, sich ohne Sorgen um den geliebten Stubentiger erholen zu können.

Neben Tier-Ferienheim oder Heimtierbetreuungsdienst wählen viele Büsihalter die Möglichkeit von Katzenferien bei Bekannten: Die Mieze hat so während des Urlaubs ihrer Halter persönliche Betreuung und ein gewisses Zuhause-Feeling.

Wer für seine Katze solche Auswärts-Ferien plant, der organisiert am besten vorab schon mal ein kätzisches Wellness-Weekend an der geplanten Feriendestination: Ferienbetreuer und Katze können sich so kennen lernen, das Büsi kann sein zukünftiges Feriendomizil schon mal tierisch unter die Lupe nehmen und wird sich dann beim wirklichen Ferienantritt schon nicht mehr so fremd fühlen. Zusätzlich können die Tierhalter ihre gewünschten Betreuungspunkte ganz klar deklarieren. Auch für die Katzensitter haben solche Kennenlern-Weekends gute Seiten: Sie spüren in diesen Tagen nämlich eins zu eins, was es bedeutet, einen Stubentiger in den eigenen vier Wänden zu beherbergen, können sich noch alle Fragen beantworten lassen und wissen danach genau, ob sie sich ein solch tierisches Zusammenleben für ein paar Wochen denn auch wirklich vorstellen können oder wollen. Freilauf bei den Katzensittern ist übrigens nicht zu empfehlen.

Das Tier während den Ferien einfach vor die Tür zu setzen und zu hoffen, es würde sich dann schon selber versorgen, ist nicht nur grausam, es ist auch verboten: Wer so handelt, verstösst gegen Art. 26 des schweizerischen Tierschutzgesetzes und wird mit Freiheitstrafe bis zu drei Jahren bestraft oder muss eine Geldstrafe bezahlen, die durchaus mehrere zehntausend Franken betragen kann.

Der Reihe „Tierschutz durch richtiges Handeln“ der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz entnommen.