Katze vermisst
Was tun, wenn Sie Ihre Katze vermissen?
Überprüfen Sie als Erstes die Fundmeldungen Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ)
Nicht gefunden?
Dann melden Sie bitte das Verschwinden Ihres Haustieres auf www.stmz.ch
Die STMZ leitet automatisch alle Fundmeldungen an die zuständige kantonale Meldestelle weiter und erfüllt damit stellvertretend die gesetzliche Meldepflicht (ZGB Art. 720a)rf44
Tiere mit Mikrochip
Wenn Ihre Katze gechipt ist, setzen Sie sich zusätzlich mit der ANIS in Verbindung und stellen Sie sicher, dass die von Ihnen hinterlegten Daten wie Telefonnummer etc. vollständig und noch aktuell sind.
ANIS – Nationale Datenbank für Tiere mit Mikrochip oder Tätowierungen.
Tel. 0900 55 15 25 (CHF 0.50 / Min.) (24-Std)
Weitere Möglichkeiten
Informieren Sie:
- die umliegende Nachbarschaft über das Verschwinden Ihrer Katze mit Flugblättern oder Aushängen
- die Polizei (T +41 52 624 24 24)
- Ihren Tierarzt
- die umliegenden Tierheime
Was tun, wenn Ihnen eine Katze zugelaufen ist?
Katzen sind sehr neugierig, es kommt daher oft vor, dass sie ihre Erkundungstour durch die Nachbarschaft etwas ausdehnen und auch einmal in Gebiete vordringen, die ihnen noch unbekannt sind. Das neugierige Wesen der Katze schreckt dann auch nicht davor zurück, bei fremden Haushalten „anzuklopfen“ und um Essen und Streicheleinheiten zu betteln.
Daher ist es wichtig, auf folgende Punkte zu achten:
- Das Tier sieht gepflegt und gut genährt aus, trägt ein Halsband, Adresskapsel, eine Marke o. ä.
Wenn dies zutrifft, brauchen Sie sich um das Tier in der Regel nicht zu sorgen. Stellen Sie der Katze kein Futter hin. Sie hat in den meisten Fällen ein Zuhause und findet den Rückweg, wenn sie Hunger hat. Trägt die Katze ein Halsband, kontrollieren Sie, ob (evtl. inwendig) eine Telefonnummer ersichtlich ist, oder lassen Sie von einem Tierarzt überprüfen, ob das Tier gechipt ist. Im besten Fall können Sie so den Besitzer gleich direkt kontaktieren. - Das Tier wirkt desorientiert, verängstigt, verwirrt und / oder sieht verwahrlost und krank aus
In diesem Fall braucht das Tier Hilfe. Setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung (+41 79 419 22 53) oder bringen Sie es direkt zu einem Tierarzt in Ihrer Nähe.
Sie möchten die zugelaufene Katze behalten?
Sie müssen die Katze während der Suche nach dem Besitzer nicht zwingend in ein Tierheim abgeben.
Aber Sie sind als Finder gemäss Art. 720a ZGB gesetzlich verpflichtet, das Tier bei der kantonalen Meldestelle oder unter www.stmz.ch (telefonisch unter 0848 357 358) zu melden.
Nach Ablauf einer zweimonatigen Frist geht das Eigentum des Tieres an die Finderperson über. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht so macht er sich strafbar.
Das Gesetz ist das eine, aber bitte denken Sie daran, dass der Besitzer wahrscheinlich schon verzweifelt nach seinem geliebten Vierbeiner sucht. Behalten Sie es daher nicht einfach, sondern versuchen Sie aktiv den Besitzer zu finden.