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Pflichten des Katzenhalters

Katzen sind eigenwillig und selbständig – unter anderem wegen diesen Eigenschaften sind sie bei vielen Tierhaltern beliebt. Wer sich allerdings eine Mieze anschafft, weil er glaubt, er hätte mit einem pflegeleichten Schmusetier gar keine Pflichten, der irrt sich.

Neben den jährlichen Impfungen und regelmässigen Entwurmungen haben Katzen nämlich auch einen Anspruch auf tägliche Spiel- und Schmusestunden sowie auf Gesundheitskontrollen und Fell- und Körperpflege (je nach Haarlänge sogar täglich).

Daneben darf ein zukünftiger Katzenhalter auch die gesteigert Wohnungspflege nicht vergessen: Regelmässiges Reinigen der Katzentoilette, Katzenhaarentfernung auf allen möglichen Schlaf- und Liegeplätzen und die Erstellung von Aussichtsplätzen und Spielmöglichkeiten gehören ebenso zur Katzenhaltung wie die Eliminierung möglicher Gefahrenquellen in der Wohnung und die Sicherung des Balkons mit einem Katzennetz. Auch Büsis, die Auslauf ins Freie geniessen, sind mehr als nur Gäste in der Wohnung ihres Halters und haben Anspruch auf eine Katzentoilette, die ihnen zumindest die Möglichkeit gibt, Nachbars Garten zu verschonen.

Das alles ist keine Hexerei, aber ein Aufwand, den Katzenhalter ihren Miezen schuldig sind – und den unsere Stubentiger immer wieder mit wohligem Schnurren danken.

Der Reihe „Tierschutz durch richtiges Handeln“ der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz entnommen.